AGB und Datenschutz

Haftung:
Trotz ständiger Überprüfung der Website kann für deren Aktualität und Richtigkeit nicht garantiert werden. Die Angaben (Bilder, Beiträge etc.) befinden sich im Eigentum des Unternehmens umwelterkundung.at. Für externe Links und deren Richtigkeit wird keine Verantwortung übernommen.

Datenschutz (Website, Facebook, Instagram):

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website, Facebook und Instagram.

Beim Besuch unserer Website wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse i.S.v. Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts Anderes geregelt wird, werden diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet.

All Ihre Daten, die Sie uns über eine E-Mail oder unser Kontaktformular übermitteln, werden nicht an dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung unserer Dienstleistungen verwendet. Beim Vorliegen einen rechtswidrigen Verhaltens, kann nicht dafür garantiert werden, dass diese Daten eingesehen werden. 
Ihnen stehen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei uns office@umwelterkundung.at oder der Datenschutzbehörde beschweren.

Bei einem Besuch von unserer Facebook-Unternehmensseite werden Ihre Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet. Wir nutzen die generierten Daten von Facebook gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, da Sie uns mit der Anmeldung und der Nutzung von Facebook die Einwilligung hierfür gegeben haben. Informationen zum Datenschutz von Facebook finden Sie unter folgendem Link https://www.facebook.com/policy.php

Bei einem Besuch von unserer InstagramUnternehmensseite werden Ihre Daten von Instagram gespeichert und verarbeitet. Wir nutzen die generierten Daten von Instagram gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO, da Sie uns mit der Anmeldung und der Nutzung von Instgram die Einwilligung hierfür gegeben haben. Informationen zum Datenschutz von Instagram finden Sie unter folgendem Link https://www.facebook.com/help/instagram/519522125107875

 

AGB – Nutzung unserer Dienstleistungen:

Die Wildbachbegehung inkludiert: Begehung festgelegter Wildbäche durch das Expertenteam der Firma umwelterkundung.at auf Basis der Daten aus dem Landes-GIS, KAGIS bzw. auf Basis vorhandener Daten der Gemeinde (gerne können wir vorab eine zu begehende km-Anzahl vereinbaren, z.B. raumrelevante Bäche mit Gefahrenzonen) und die Erstellung eines schriftlichen Berichts mit Fotobeweissicherung, genauer Verortung und Angabe der Grundstücksnummern. Im Preis inkludiert ist eine Organisationspauschale für die Anmeldung bei den Behörden (BH, BBL, WLV), Kommunikation mit der WLV, sowie Fahrtkosten und ggfs. Nächtigungskosten. Die Organisationspauschale ist abhängig von der zu begehenden Wildbachstrecke und der Länge bzw. Dauer der Autofahrt zur Gemeinde. Der erfasste Zustand des Wildbaches betrifft den Beobachtungstag. Eine Haftung für Schäden, welche durch Unwetterereignisse entstehen, ist ausgeschlossen.

Die GemeindebürgerInnen sind von der Gemeinde über die Wildbachbegehung zu informieren (z.B. in Gemeindezeitung, Postwurfsendung). Die Wildbachbegehung wird grundsätzlich ohne Anwesenheit der GrundstückseigentümerInnen durchgeführt (Ausnahmesituationen möglich).

Wesentliche Kalkulationsgrundlage der Preise ist die Annahme, dass unsere WildbachbegeherInnen alle für die Begehung notwendigen Forstwege mit dem PKW benützen können und die Gemeinde mit ForstwegeigentümerInnen diesbezüglich das Einvernehmen herstellt. Ist die Forstwegbenützung nicht möglich erhöht sich der Einheitspreis pro km. Es werden nur jene Strecken kontrolliert, die auch tatsächlich begehbar sind. Extreme Steilbereiche mit erhöhter Absturzgefahr (klammartig) werden umgangen.

Allfällige weitere Dienstleistungen (Kontaktaufnahme und Schriftverkehr mit GrundstückseigentümerInnen, Überprüfungs-begehungen und Einschreiten bei Behörden) werden nach expliziter Beauftragung nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Die Jahreslizenz für die recordIT Wildbach-Software bieten wir Ihnen gerne an. Abrechnung mit Beginn des Leistungszeitraumes. Beim Erwerb einer Gemeindelizenz werden automatisch die Lizenzbedingungen von RecordIT GmbH akzeptiert (diese sind unter https://recordit.at/de/TermsAndConditions
einsehbar. Die Ersteinrichtung der Software erfolgt durch die Firma RecordIT GmbH. Gemeindebezogene Kataster- und Grundstückseigentümerdaten (im .csv-Format) sind von der Gemeinde zur Verfügung zu stellen; diese kann die Gemeinde kostenfrei beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) bestellen. Die Einschulung in die Software erfolgt durch die Firma umwelterkundung.at, entweder mittels Webinars oder in Form einer Präsentation in der Gemeinde (Kosten für An- und Rückfahrt werden separat verrechnet).

Das Begehungskonzept schlägt vor, welche Bachstrecken jährlich und welche einmalig z.B. innerhalb von fünf Jahren kontrolliert werden. Damit reduzieren sich die Kosten der jährlichen Begehung. Das Konzept umfasst einen Bericht mit Karten, die eingezeichnete Bachstrecken und wichtige Punkte beinhalten. Zudem werden Informationen (Länge, Koordinaten, verbale Beschreibung, Start- und Endpunkt) zu jedem abzugehenden Wildbachabschnitt und Zubringer geliefert.
Das Forstgesetz sieht die jährliche Begehung aller Wildbäche samt deren Zubringer vor. Das Begehungskonzept ersetzt nicht die gesetzlich notwendige Begehung; es ist lediglich ein Vorschlag für eine gemeindeinterne Begehungspriorität. Die Erstellung des Begehungskonzeptes wird mit der zuständigen WLV besprochen.